Diakonisches Werk Neu-Ulm e.V.
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News vom 20.01.2010

Sind Sie Hartz IV Bezieher und haben ein Kind unter 14 Jahren?
Das Bundessozialgericht hält mit Beschluss vom 27.01.2009 den Hartz IV Regelsatz für Kinder für verfassungswidrig und hat die Entscheidung hierüber an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben. Wenn Sie Hartz IV beziehen und ein oder mehrere Kinder unter 14 Jahren haben, die bei Ihnen leben, empfehlen wir Ihnen dringend gegen Ihre alle zukünftigen Bescheide Widerspruch zu erheben. Hierbei ist es wichtig dass Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides widersprechen.
Hier können Sie einen Musterwiderspruch herunterladen.
Sie müssen in diesem nur das aktuelle Datum, Ihren Namen und Ihre Anschrift, Ihre BG Nummer eintragen sowie das Datum Ihres letzten Bescheides nennen. Bitte vergessen Sie nicht den Widerspruch zu unterschreiben und ihn bei der ARGE umgehend einzureichen.
Ihr letzter Bescheid ist schon gültig, weil er älter als 1 Monat ist? Dann können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Hier stellen wir Ihnen einen
Musterüberprüfungsantrag zur Verfügung. Tragen Sie in diesen ebenfalls Ihre  eigenen Angaben ein und schicken den Antrag zur ARGE.

Wichtig: Widersprechen Sie gegen jeden neuen Bescheid, den Sie erhalten. Weitere Mustervorlagen können Sie gerne bei uns abholen.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie nicht sofort mehr Geld von der ARGE bekommen werden. Je nachdem wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, kann es sein, dass die ARGE nachzahlen muss. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird zu Beginn diesen Jahres erwartet. Einen genauen Termin können wir Ihnen leider nicht sagen.

Haben Sie noch Fragen? Dann können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Bayer                               Renate Koch
KASA                                        KASA/Migrationsberatung
Dipl. Sozialarbeiterin (FH)            Dipl. Soz.päd. (FH)

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