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Neu-Ulm e.V. lesen und downloaden.

Förderung der Migrationsberatung – Publizitätspflichten

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Förderbestimmungen der Regierung von Mittelfranken, die die Fördermittel des Freistaates Bayern für die Migrationsberatung verwaltet, sieht ausdrücklich die Verpflichtung zu sog. „Publizitätsmaßnahmen“ vor. Damit ist gemeint, dass die Zuwendungsempfänger einen deutlichen „Hinweis“ darauf geben, ..“ dass das durchgeführte Projekt vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ausgewählt und durch den Freistaat Bayern mit Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert wurde. Insbesondere sollen alle Unterlagen, wie Teilnahmebestätigungen, Bescheinigungen und Hinweisschilder im Zusammenhang mit einem solchen Vorhaben diese Angabe enthalten. Der Hinweis auf die finanzielle Förderung lautet: „Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert.“

Weiter wird im Zuwendungsbescheid ausgeführt: „Bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen müssen die Wort-Bildmarke des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und ein Hinweis auf die Bayerische Staatsregierung enthalten sein.“ Die Wort-Bildmarke des StMAS finden Sie im Internet unter: www.stmas.bayern.de/design/wortbild.htm


Bitte beachten Sie, dass sich vor kurzem die Bezeichnung des StMAS geändert hat: Der neue Name lautet:
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. (Die Frauen sind „unter den Tisch gefallen“!!).

Wir bitten Sie hier, diese Pflichten bei Veröffentlichungen und öffentlichen Hinweisen zu beachten. Bitte passen Sie die Flyer und öffentlichen Berichte Ihrer Migrationsberatungsstellen entsprechend an.

Mit freundlichen Grüßen
Lisa Scholz
Migration Finanzen

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